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§1. Inkrafttreten des Vertrages.

Für Umzüge in Deutschland und der EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung, seien diese telefonisch oder persönlich vereinbart. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, damit diese wirksam werden. Jegliche Angebote von nox müssen vom Kunden, als Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Hiernach ist der Vertrag wirksam und rechtskräftig. Mit der Auftragsbestätigung wird der Auftrag sofort wirksam und registriert. Mit der Auftragsbestätigung werden außerdem die AGBs in der Gesamtheit als gelesen erachtet und akzeptiert. Nach der Auftragsbestätigung wird der vereinbarte Termin beziehungsweise die vereinbarten Termine umgehend durch nox für den Kunden, als Auftraggeber reserviert. Der Kunde, als Auftraggeber erhält von nox zu den Geschäftszeiten von nox ebenfalls eine Auftragsbestätigung und Bestätigung über den reservierten Auftrag. Das verbindlich durch nox offerierte und anschließend durch den Kunden, als Auftraggeber bestätigte Angebot gilt auch schon vor der Rückbestätigung durch nox als in Kraft getreten. Eine Verzögerung der Rückbestätigung seitens nox kann mit den offiziellen Geschäftszeiten zusammenhängen oder mit dem erhöhten Kundenkontakt zusammenhängen. Nichts destotrotz werden die Aufträge umgehend nach der Auftragsbestätigung durch den Kunden, als Auftraggeber von nox registriert und verbucht. Zu den offiziellen Geschäftszeiten erhält der Kunde, als Auftraggeber ebenfalls eine Auftragsbestätigung seitens nox. Sollte der Kunde, als Auftraggeber das Angebot nicht rechtzeitig bestätigt haben und der gewünschte Termin bereits vergeben sein, bietet nox Alternativtermine an. Alternativtermine können sich im Preis unterscheiden. Genaueres zur Verschiebung von bereits erteilten Aufträgen finden Sie unter dem Absatz: §13. Stornierungen und Terminänderungen. Sollte nox Ihnen eine Grundanfrage gesendet haben, gilt diese noch nicht als verbindliches Angebot. Als verbindliches Angebot gelten von nox erstellte PDF-Angebote oder Angebote, welche den Namen „verbindliches Angebot“ tragen oder als verbindlich beschrieben sind. Diese Angebote sind für den offerierten Zeitraum verbindlich. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Fehler im verbindlichen Angebot vorzufinden ist oder ein Widerspruch vorhanden ist, gilt nur der widerspruchsfreie, beziehungsweise fehlerfreie Teil des Angebots. Sollte der unwahrscheinliche Fall eines fehlerhaften Angebots eingetreten sein, gilt, dass der fehlerhafte Teil unverzüglich besprochen und angepasst werden muss. Gerne wird nox Ihnen Ihre Angebote Ihren Wünschen entsprechend erstellen und bei Bedarf anpassen. Anderenfalls ist der Widerspruch im Vertrag zugunsten von nox auszulegen. Verträge werden nur mit nox und seinen offiziellen Vertretern geschlossen und dies in schriftlicher Form. Nachverhandlungen mit Mitarbeitern vor Ort sind nicht möglich. Erweiterungen des Umzugs oder das Hinzuziehen von weiteren Mitarbeitern vor Ort sind nicht zwingend schriftlich zu bestätigen. Dies geht aus den Angeboten von nox, sowie den folgenden AGBs vor. Weitere Details sind aus §3. Beauftragung weiterer Frachtführer/Handwerker zu entnehmen.

§2. Transportübernahme im Allgemeinen.

Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Haupt-Verkehrsstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Sollte die Distanz höher als 20 Meter sein gilt, dass der Umzug dennoch nach Besten Willen durch nox durchgeführt wird. Hierbei muss dem Kunden, als Auftraggeber jedoch klar sein, dass dies einen enormen Zeitfaktor darstellen kann. Sollte ein zeitbasiertes Angebot erstellt worden sein, kommen keine Kosten durch die zusätzliche Distanz hinzu, jedoch wird jede Stunde pro Mitarbeiter, so wie vereinbart verrechnet. Sollte es sich um ein Pauschalangebot seitens nox handeln und es trifft der zuvor beschriebene Fall ein, dass ein Umzug nicht unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann, hält sich nox, dass Recht vor unterstützende Mitarbeiter, Fahrzeuge und Hilfsmittel hinzuziehen. In diesem Fall steht es nox frei die unerwartete Mehraufwendung dem Kunden, als Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Mehraufwendung beziehungsweise der Sonderaufwand wird verhältnismäßig und nach eigener Kalkulation von nox dem Kunden, als Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung der Arbeiten in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird nox über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist nox berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Kunden, als Auftraggeber die Kosten für den Mehraufwand beziehungsweise Sonderaufwand nach seinem sachlichen und fachlichen Ermessen in Rechnung zu stellen. Sollten die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle, oder behördliche Bestimmungen die Durchführung der Arbeiten verhindern, hat der Kunde, als Auftraggeber nox rechtzeitig und selbständig zu informieren, so dass der Termin verschoben werden kann. Bestimmungen zur Terminverschiebung sind unter „§13. Stornierungen und Terminänderungen“ nachzulesen. Sollte der Auftraggeber seine Informationspflicht versäumen und keinen Alternativtermin vereinbaren, fallen jegliche Kosten, die im Vertrag, beziehungsweise bestätigten Angebot vereinbart sind zu Lasten des Auftraggebers an, auch wenn der Auftrag nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Sollten die Arbeiten nur mit erhöhtem Zeitaufwand, oder Zuziehung von weiteren Mitarbeitern, Fahrzeugen oder Hilfsmitteln möglich sein, hält sich nox, dass Recht vor, diese Sonderleistung dem Kunden, als Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§3. Beauftragung weiterer Frachtführer/Handwerker.

Zur Durchführung des Auftrages können weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer/Handwerker haftet nox lediglich für die sorgfältige Auswahl. nox ist berechtigt Subunternehmer zur Unterstützung einzuschalten und mit diesen oder durch diese allein den Auftrag des Kunden, als Auftraggeber abzuwickeln. nox steht es als ausführenden Spediteur zu mehr oder weniger Mitarbeiter, als im Angebot beschrieben einzusetzen. Dies immer in Abwägung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Dem Kunden als Auftraggeber entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten, sollten die anfänglich offerierten Gesamtstunden nicht überschritten werden. Sollten mehr Stunden benötigt werden, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde laut vereinbartem Stundensatz abgerechnet. Bei der Zuziehung von weiteren Mitarbeitern und oder Fahrzeugen steht es nox zu Anfahrtskosten zu erheben. Auch von Anfang an kann nox mit mehr oder weniger Mitarbeitern als im Angebot beschrieben am Umzugstag eintreffen. Hierbei stehen jedoch dem Kunden, als Auftraggeber die im Angebot genannten Gesamtstunden zu. Diese Gesamtstunden werden durch die Summe der anwesenden Mitarbeiter geteilt, um auf die Stunden zu kommen, welche die Mitarbeiter vor Ort sind. Die Entscheidung, ob mehr oder weniger Mitarbeiter benötigt werden, liegt beim Teamleiter des Tages in den allermeisten Fällen ist diese jedoch entsprechend der Einschätzung des Vertriebsleiters, welcher auch das Angebot erstellt hat.

§4. Pflichten des Möbelspediteurs.

nox verpflichtet sich, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag schriftlich festgehalten Transportmittel im vereinbarten Zeitraum bereitzustellen. Hierbei gelten Verspätungen, welche nox nach Bestem Willen und Können vermeidet nicht zu einem Vertragsbruch. Faktoren des Straßenverkehrs, Dienstleistungsgewerbes oder äußere Faktoren, welche eine Verspätung verursachen, befähigen den Kunden nicht eine kostenfreie Stornierung vorzunehmen. Die Regelungen unter §13. Stornierungen und Terminänderungen bleiben trotz Verspätungen bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die Verspätung so groß wäre, dass der Umzug nicht am selben Tag abgeschlossen werden kann. In diesem Fall stehen nox zwei Ausweichtermine zur Verfügung. nox führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um jegliche Schäden zu verhindern, verpflichtet sich nox geschultes Personal zur Verfügung zu stellen und im Allgemeinen sorgfältig zu agieren.

§5. Pflichten des Kunden als Auftraggeber.

Der Auftraggeber hat dem Möbelspediteur – nox rechtzeitig und selbständig alle örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Insbesondere Auszugsadresse und Einzugsadresse, sowie Namen an der Klingel im Falle eines Umzugs müssen immer selbständig angegeben werden. Ebenso ist der Kunde, als Auftraggeber verpflichtet, den Möbelspediteur auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen, Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Kunde, als Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Komponenten von empfindlichen Geräten wie z.B. Plattenspielern, Fernsehern, Radios, PCs, Soft- und Hardware, EDV-Anlagen und Ähnlichem fachgerecht für den Transport zu sichern. Außerdem sind vom Kunden, als Auftraggeber Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere Gegenstände von großer Empfindlichkeit fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Original- oder gleichwertige Verpackung ist dabei empfohlen. Alternativ steht es dem Kunden, als Auftraggeber frei, jegliche empfindliche Transportmaterialien im Vorfeld zu deklarieren und eine besondere Transportierung zu buchen. Hiernach wird nox die Buchung vermerken und mit besonderem Schutzmaterial und Sorgfalt die empfindlichen Gegenstände verpacken und transportieren. nox ist nicht verpflichtet vom Kunden, als Auftraggeber selbst verpackte Gegenstände auf die fachgerechten Transportsicherung zu überprüfen. Soweit nichts anders vereinbart, obliegt die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Kostenübernahmebescheinigungen und Genehmigungen aller Art dem Kunden, als Auftraggeber selbst. Während des Umzugs und während der Beladung der Fahrzeuge mit dem Umzugsgut ist der Kunde, als Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. nox, als Spediteur schult seine Mitarbeiter im Detail und überprüft nach jedem Auftrag die Vollständigkeit des eigenen Inventars und ob, irgendwelche Gegenstände vom Kunden hinterblieben sind. Eine Deklarierung in Schriftform oder Bildform von empfindlichem Umzugsgut ist nicht ausreichend um dieses versichert durch nox transportieren zu lassen. Einer Deklarierung muss immer eine gesonderte Hinzubuchung folgen, welche von nox schriftlich rückbestätigt wird.

§6. Kosten.

Für Umzüge in Deutschland und der EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote von nox beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit. Das Umzugsunternehmen nox setzt normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit des Transports durch ein Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Spediteurs - nox gelten nur bei unverzüglicher Annahme und nur wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Davon sind ausdrücklich Angebote an Gewerbetreibende ausgenommen. Diese sind als Nettopreise zu verstehen, sofern nichts anderes angegeben wurde.

§7. Zusatzleistungen, Mehraufwand.

Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, wie der Transport mit einem Schrägaufzug durch das Fenster oder über den Balkon. Hierunter fallen ebenfalls Transporte mit einem elektrischen Treppensteiger. Als Sonderaufwand und damit gesondert zu vergüten sind außerdem durch Witterungs- oder Straßenverhältnisse verursachte Verzögerungen zu werten. Das Anbringen oder Abmontieren von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern fällt ebenfalls unter einen Mehraufwand, welcher gesondert in Rechnung gestellt wird und nicht im Grundangebot inkludiert ist, sofern nichts anderes vereinbart, beziehungsweise hinzugebucht wurde. Der Anschluss und das Abschließen von jeglichen Küchengeräten, Waschmaschinen, Trocknern ist ebenfalls als Sonderaufwand, beziehungsweise Mehraufwendung zu werten. Diese Dienstleistungen sind vom Kunden, als Auftraggeber in schriftlicher Form anzugeben und unbedingt dazuzubuchen, sofern diese nicht bereits ausdrücklich im Angebot inkludiert sind. Eine reine Deklarierung oder ein einfaches Hinweisen auf das Vorhandensein sind noch keine Buchung. Es muss schriftlich festgehalten werden, dass nox diese Dienstleistung durchführen soll. Dies muss von nox anschließend ebenfalls schriftlich rückbestätigt werden. Erst hiernach ist die Dienstleistung inkludiert und versichert. In den Angeboten von nox sind diese Dienstleistungen, welche, als Sonderaufwand beziehungsweise Mehraufwand eingestuft sind nicht inkludiert und müssen deshalb rechtzeitig vom Kunden, als Auftraggeber angegeben und gebucht werden. Die zeitnahe Bekanntmachung und Buchung des Kunden, als Auftraggebers ist dahingehend signifikant und erforderlich, damit nox die Möglichkeit hat dem Kunden zum Termin einen fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Sollte keine zeitnahe Annoncierung und Buchung seitens des Kunden, als Auftraggeber erfolgt sein, ist es nox nicht möglich die beschriebenen Dienstleistungen durchzuführen. Sollte zufälligerweise ein fachkundiger Mitarbeiter für die vorhergesehenen Aufgaben am Umzugstag vor Ort sein hält sich nox das Recht vor dem Kunden, als Auftraggeber, dennoch die Erbringung der Leistung zu ermöglichen. nox steht es frei dies in Rechnung zu stellen. Der Transport von Kühlschränken/Truhen über 100l, Flügeln, Harfen, Klavieren, Tresoren, Aquarien, Waffenschränken, Bauernschränken, Sportgeräten und allgemein sonstigen Gütern über einem Gewicht von 80 Kilogramm sind anzumelden und dazuzubuchen. Diese sind nämlich gesondert zu vergüten. Zu Sonderaufwänden gehört außerdem, die Durchführung jeglicher Dienstleistung, die nicht im Vertrag aufgelistet ist.

§8. Fälligkeit des Entgelts.

Der gesamte Rechnungsbetrag ist mindestens sieben Werktage vor dem Auftrag an das Umzugsunternehmen - nox zu überweisen. Alternativ steht es dem Kunden, als Auftraggeber frei den gesamten Rechnungsbetrag vor der Entladung des Umzugsgutes zu begleichen. Hierbei steht es dem Kunden, als Auftraggeber frei zwischen Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung zu entscheiden. Sollte einer der Zahlungswege nicht zur Verfügung stehen muss auf einen Alternativen Zahlungsweg ausgewichen werden, um eine Bezahlung vor der Entladung des Umzugsgutes zu ermöglichen. Für die EC-Kartenzahlung fällt eine Transaktionsgebühr von zwei Prozent des Rechnungsbetrags an, welcher dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet wird. Für die Kreditkartenzahlung fällt ebenfalls eine Gebühr von zwei Prozent des Rechnungsbetrags an, welche dem Rechnungsbetrag hinzugefügt wird. Beide Zahlungsmodalitäten werden als gleichwertig angesehen, jedoch muss der Kunde rechtzeitig deklarieren, welche Zahlungsmodalität er beansprucht. Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, sind dies, die einzigen, legitimen Zahlungsmodalitäten, die nox anbietet. Sollte der Kunde, als Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung im Zuge der offerierten Zahlungsmodalitäten nicht nachkommen, hält sich nox das Recht vor eine Aufwandsentschädigung von zehn Prozent des gesamten End-Rechnungsbetrags zu veranschlagen. Außerdem ist nox, als Möbelspediteur berechtigt, das gesamte Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden, als Auftraggebers einzulagern. Hier findet §419 des HGB Beförderungs- und Ablieferungshindernisse entsprechende Anwendung. Während der Begleichung des gesamten Rechnungsbetrags wird die Arbeitszeit nicht pausiert. Die Arbeitszeit endet erst mit beglichener Gesamtforderung und mit der kompletten Beendigung der Arbeiten, sobald die Mitarbeiter abfahren. Die Begleichung der Rechnung hat dennoch, bevor das gesamte Umzugsgut entladen wurde zu erfolgen.

Anderen falls hält sich nox, wie bereits beschrieben die Rechte des Spediteurs nach §419 HGB vor, um eine kostenpflichtige Einlagerung vorzunehmen. Hierbei wird der Einlagerungsprozess mit dem bekannten Stundenpreis pro Mitarbeiter und Stunde dem Kunden, als Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Einlagerung wird außerdem dahingehend in Rechnung gestellt, so dass pro Tag und Kubikmeter 7,90 Euro in Rechnung gestellt werden.

§9. Erstattung von Umzugskosten.

Soweit der Kunde als Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Sozialbehörde Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, hat er diese Stelle unverzüglich anzuweisen, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an nox auszuzahlen. Weigert sich diese Stelle die Kosten zu übernehmen, erklärt sich der Kunde, als Auftraggeber damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu auszuzahlen. Hierbei gelten die üblichen Fristen.

§10. Informationen zur Beschaffenheit des Fahrzeug-Innenlebens.

nox, als Möbelspediteur verpflichtet sich, seine Fahrzeuge in geordnetem Zustand auf Aufträge des Kunden zu senden. So haben die Fahrzeuge von nox immer eine Ordnung aufzuweisen, so dass keine Verzögerungen durch Suche von Transportmaterialien oder Schutzmaterialien entstehen. Die Fahrzeuge erscheinen somit im geordneten Zustand beim Kunden, als Auftraggeber. Dies ermöglicht sauberes und effizientes Arbeiten. Im Umkehrschluss gilt jedoch, dass die Fahrzeuge nach jedem Auftrag geordnet werden, diese Zeit, welche maximal 20 Minuten pro Fahrzeug betragen darf gilt als Arbeitszeit und wird dem Kunden, als Auftraggeber berechnet.

§11. Vorbereitungen des Kunden – Verpackung.

Der Kunde, als Auftraggeber ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen, als Zusatzleistungen bei nox deklariert und gebucht hat. Sollte nox unangekündigt oder zu kurzfristig deklariert den Einpackservice oder den Auspackservice zu verrichten haben, hält sich nox die Verwehrung der Dienstleistung vor. Alternativ kann nox diese unangemeldete oder zu spät deklarierte Dienstleistung, als Sonderleistung verrichten und dem Kunden, als Auftraggeber in Rechnung stellen. Der Kunde, als Auftraggeber ist verpflichtet dem Umzugsunternehmen – nox ein ordentliches und sicheres Arbeiten zu ermöglichen. So ist es die Aufgabe des Kunden, als Auftraggeber Straßen vor Eis und Glätte zu bereinigen, um mögliche Unfälle zu verhindern. Außerdem hat der Kunde, als Auftraggeber dafür zu sorgen, dass keine giftigen oder gesundheitsschädigende Substanzen am Arbeitsplatz sind. Ebenfalls hat der Kunde, als Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass kein Schlamm oder Dreck die Arbeiten von nox behindert.

§12. Arbeitszeiten.

Sollte nichts anderes vereinbart sein, gelten alle, Angebot von nox für einen einzelnen Arbeitstag. Sollte ein Festpreis vereinbart sein, gilt dies ebenfalls für einen einzelnen Arbeitstag. Ein Festpreis bezieht sich außerdem immer auf das geschilderte beziehungsweise gesehene und besprochene Umzugsgut. Sollte ein Angebot ausdrücklich auf mehrere Tage offeriert worden sein, so gilt dies natürlich auch für die angegebenen Tage. Die geschätzte Stundenanzahl von nox ist keinesfalls eine Garantie, sondern lediglich ein Überblick über die Kostenaufstellung. Somit ist die Zeitangabe im Angebot keinesfalls, als verbindlicher Kostenvoranschlag zu werten. Hierdurch wird dem Kunden, als Auftraggeber veranschaulicht, wie viele Stunden und welche Dienstleistungen im Angebotspreis bereits inkludiert sind. Nichtsdestotrotz verpflichtet sich nox die Angaben so genau wie möglich zu machen, übernimmt gleichermaßen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Schätzung. Der Kunde, als Auftraggeber hat den Umfang des Umzugs, das Mobiliar, die Parksituationen, sowie die Fußwege detailliert zu schildern. Außerdem hat der Kunde, als Auftraggeber zu schildern, welche Tätigkeiten er selbst erledigen möchte und welche Dienstleistungen nox, als Auftragnehmer und Spediteur vollbringen soll. Unterstützend soll der Kunde, als Auftraggeber Bildmaterial und eine Möbelliste zur Verfügung stellen. Nur so kann nox eine verlässliche Schätzung vornehmen. Sollte die tatsächliche Arbeitszeit, die geschätzte Arbeitszeit überschreiten wird diese regulär nach den Zahlungsmodalitäten von nox verrechnet. Der Stundenpreis ist immer im Angebot angegeben und bezieht sich auf einen einzelnen Mitarbeiter und auf eine einzelne Stunde. Sollte ein regulärer Arbeitstag beendet sein ohne, dass die Arbeiten beendet sind, legt nox die Arbeiten für diesen Tag nieder und vereinbart einen neuen Termin mit dem Kunden, als Auftraggeber. Sollten die fachkundigen Mitarbeiter von nox bereits ersehen, dass die Arbeiten am besprochenen Arbeitstag nicht zu einem Ende kommen, hält sich nox, dass Recht vor die Arbeiten für diesen Tag niederzulegen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Für den neuen Termin werden neben den Stundenkosten die Grundkosten, wie Anfahrtskosten, Kosten für Schutzmaterialien, Kosten für Transportmaterialien, Spritkosten, Verschleiß und Versicherungskosten berechnet. Dies gilt im Allgemeinen, wenn keine anderen Konditionen vereinbart wurden. Alternativ kann nox als Spediteur auch weitere Mitarbeiter, sowie Fahrzeuge hinzuziehen, sollte dies aufgrund des Umfangs erforderlich sein. Für alle Angebote, welche stundenbasiert angeboten wurden, gilt, dass jede angefangene Stunde, als ganze Stunde abgerechnet wird.

§13. Stornierungen und Terminänderungen.

Terminänderungen werden von nox für eine Bearbeitungsgebühr angeboten. Die Bearbeitungsgebühr hängt vom Zeitraum und Umfang des Umzugs ab. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich immer zwischen 59,- Euro und 199,- Euro. Terminänderungen müssen immer rechtzeitig angemeldet werden, sollte ein Umzug innerhalb von 48 Stunden verschoben werden, wird dieser als Stornierung gewertet. Stornierungsgebühren belaufen sich auf 50 - 100 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags. Die Höhe der Stornogebühren hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Sollte das Team bereits ausgerückt sein, werden immer 100 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags veranschlagt. Ein Termin kann maximal für drei Monate verschoben werden, weitere Verschiebungen muss nox, als Stornierung aufnehmen. Sollten Sie einen Termin zwei Monate vor dem Umzug verschieben, offeriert nox dies kostenfrei. nox, als Spediteur weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass kein kostenfreies Rücktrittsrecht vorliegt für Umzüge. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass nox für die Stornierung immer eine Gebühr von zwischen 50-100 Prozent in Rechnung stellt.

§14. Schäden und Nachbesserungen.

Das Personal von nox wird in besonderen Schulungen unterwiesen, um Schäden am Mobiliar des Kunden, als Auftraggeber zu vermeiden. Sollten dennoch Schäden entstehen, sind diese direkt nach dem Umzug, beziehungsweise nach den Arbeiten zu protokollieren und den Mitarbeitern mitzuteilen. Ansonsten gilt eine 24 Stunden Frist zur Meldung des Schadens. Sollte die Frist von 24 Stunden überschritten sein, ist es für nox nicht mehr nachvollziehbar, wer den Schaden verursacht hat. Sollte der Kunde, als Auftraggeber oder seine Helfer am Umzug mitgewirkt haben, erlischt die Haftung seitens nox, da hierdurch wieder nicht festgestellt werden kann, wer den Schaden verursacht hat. Sollte ein Schaden von nox verursacht worden sein, bietet nox zweimalig eine Nachbesserung an. Sollte der Schaden nicht behebbar sein, haftet nox und ersetzt den Schaden mit dem Zeitwert selbst oder durch die Versicherung.

§15. Halteverbotszonen und Parksituation.

Der Kunde, als Auftraggeber hat die Parksituation detailliert zu schildern. Sollte eine Halteverbotszone benötigt werden, hat der Kunde als Auftraggeber diese selbständig zu beantragen und aufzustellen. Alternativ bietet nox den Service an Halteverbotszonen zu beantragen, aufzustellen und abzuholen, wenn dies möglich ist. Die Preise sind hierbei variabel und werden von nox vor der Beantragung angegeben. Die Preise sind immer auf eine einzelne Halteverbotszone bezogen und gelten somit für eine einzelne Adresse. Sollte der Kunde, als Auftraggeber den Service von nox beanspruchen wollen, hat dieser mindestens 14 Arbeitstage davor diesen bei nox zu buchen. Ein Hinweis, dass eine Halteverbotszone benötigt wird, ist noch keine Buchung. Erst nach schriftlicher Buchung und Rückbestätigung durch nox ist eine Buchung erfolgt. Sollte keine Halteverbotszone vorhanden sein und sich der Umzug hierdurch verzögern, trägt der Kunde, als Auftraggeber die Kosten hierfür. Sollten nox durch die nicht vorhandene Halteverbotszone Kosten entstehen, hat der Kunde, als Auftraggeber diese zu begleichen. Halteverbotszonen sind, wenn nicht gesondert aufgeführt, nicht in regulären Angeboten von nox inkludiert und müssen bei Bedarf vom Kunden, als Auftraggeber fristgerecht dazugebucht werden.

§16. Verleih und Verkauf von Verpackungsmaterialien.

nox bietet den Verleih, als auch den Verkauf von Verpackungsmaterialien an. Verpackungsmaterialien sind im Angebotspreis nicht inkludiert und müssen, bei Bedarf immer dazu gebucht werden. nox bietet Kleiderboxen und Kartonagen zur Miete, als auch zum Verkauf an. Seidenpapier kann nicht vermietet werden und steht lediglich zum Kauf zur Verfügung. Sollte der Kunde, als Auftraggeber nicht innerorts umziehen, steht nur der Verkauf von Verpackungsmaterialien zur Verfügung. Sollte der Kunde, als Auftraggeber Kartonagen von nox gemietet haben, hat dieser die Kartonagen pfleglich zu behandeln und vor Nässe und Verschmutzungen geschützt zu lagern. Sollten die Kartonagen durch Verschmutzung, Nässe oder andere Einwirkungen nicht mehr gebrauchsfähig sein, hat der Kunde, als Auftraggeber die Kartonagen in voller Höhe zu bezahlen. Der Kunde als Auftraggeber hat selbständig darauf zu achten die Kartonagen fristgerecht zurückzugeben. Sollte der Kunde eine Lieferung, beziehungsweise Abholung der Verpackungsmaterialien wünschen, bietet nox dieses Service ebenfalls an, berechnet jedoch Lieferkosten. Alternativ wird den Kunden ermöglicht die Verpackungsmaterialien zu den vereinbarten Zeiten aus dem Lager abzuholen, beziehungsweise in den Lagern abzugeben.

§17. Beginn und Ende der Arbeitszeiten / Allgemeines zu den Arbeitszeiten.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beginnen die Arbeiten an der Auszugsadresse des Kunden, als Auftraggeber. Die Arbeiten enden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit beendeter Arbeit und beglichener Rechnungssumme, in voller Höhe. Kleinere Pausen, welche zwischen dem Treppensteigen eingelegt werden, gehören zur Arbeitszeit und werden nicht abgezogen. Verschnaufpausen, Trinkpausen gehören ebenfalls zur Arbeitszeit und werden ebenfalls nicht abgezogen. Sollte der Kunde, als Auftraggeber dem Umzugsteam etwas zu Essen anbieten, wird die Zeit für den Verzehr der Speisen ausdrücklich nicht als Pause gewertet. Die Arbeitszeit muss hier normal weiter gerechnet werden. Lediglich längere Pausen, welche von den Mitarbeitern genutzt werden, um sich kurz zu entfernen und beispielsweise Lebensmittel zu Kaufen werden vorzeitig von den Mitarbeitern angekündigt und werden nicht als Arbeitszeit gewertet. Die Mitarbeiter von nox kündigen jede Pause an und entfernen sich erst hiernach für die Pause. Sollte nox einen stundenbasierten Vertrag abgeschlossen haben, gilt grundsätzlich, dass jegliche Stunden die im Angebot aufgelistet wurden, auch berechnet werden. Dies gilt auch, wenn die Arbeiten eher, als erwartet beendet werden können. Die berechneten Grundstunden werden dennoch in Rechnung gestellt, da diese in Bereitschaft und zur Verfügung standen. Sollten aufgrund von verschiedenen Faktoren, weniger, oder mehr Mitarbeiter am Auftrag gewirkt haben, gilt, dass die Arbeitsstunden einzeln berechnet werden. Sollten im Grundangebot beispielsweise vier Mitarbeiter mit jeweils fünf Stunden eingeplant und inkludiert sein, haben Sie insgesamt 20 Arbeitsstunden zur Verfügung. Diese können von nox auch mit fünf Mitarbeitern und vier Stunden beansprucht werden, wenn es die Gegebenheiten erfordern. Sollten die veranschlagten Arbeitsstunden, die im Vertrag, beziehungsweise bestätigten Angebot aufgelistet sind ausgeschöpft sein, wird jede weitere Stunde pro Mitarbeiter abgerechnet. Jegliche Stundenpreise, die angegeben werden, beziehen sich immer auf einen einzelnen Mitarbeiter und eine einzelne Stunde.

§18. Regelungen für internationale Fahrten.

Für Fahrten und Transporte in das Ausland gilt, dass der Kunde, als Auftraggeber dafür Sorge zu tragen hat, dass jegliche Dokumente, Zertifikate und Bescheinigungen vorliegen. Mautkosten, Kosten für Plaketten und Ähnliches hat der Kunde, als Auftraggeber zu begleichen, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Der Kunde hat umfangreich und detailliert anzugeben, welche Möbel und Kartonagen zu transportieren sind.

§19. Trinkgelder.

Trinkgelder sind mit der Rechnung von nox nicht verrechenbar. Zahlungen an unsere Mitarbeiter oder Subunternehmer ohne eine Quittung sind nicht verrechenbar und somit ungültig gegenüber nox.

§20. Erweiterungen des Auftrags.

Sollte der Kunde, als Auftraggeber den laufenden Auftrag während des Auftrags erweitern, zum Beispiel um die Demontage oder Montage, so steht es nox zu diesen Mehraufwand entsprechend zu vergüten und in Rechnung zu stellen. Genauso verhält es sich, wenn nox gezwungenermaßen den Auftrag erweitern muss, um den Transport zu ermöglichen. Sollte zum Beispiel keine Demontage und Montage gebucht worden sein, jedoch der Transport ohne diese nicht möglich sein, hält sich nox vor den Transport zu verwehren oder diesen durchzuführen und entsprechend eines Mehraufwands in Rechnung zu stellen.

§21. Beförderung von Personen oder Tieren.

nox, als Möbelspediteur befördert keine Personen und Tiere. Dies ist den Mitarbeitern unter keinen Umständen gestattet und nox haftet nicht für solche Beförderungen. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine solche Beförderung zurück zu führen ist.

§22. Transport von Spirituosen.

nox, als Möbelspediteur befördert keine Spirituosen. Hierunter fallen jegliche Spirituosen, seien diese wenig oder viel alkoholhaltig. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport von Spirituosen zurück zu führen ist.

§23. Transport von Edelmetallen, Juwelen, Geld, Briefmarken, Münzen, Urkunden oder Wertpapieren.

Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden wird von nox als Möbelspediteur nicht übernommen. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurück zu führen ist. Sollte der Kunde, als Auftraggeber diese Dienstleistung dennoch wünschen, so kann nox ein gesondertes Angebot für einen Werttransport anbieten. Dieser wird gesondert abgewickelt und gehört keineswegs zu einem üblichen Transport.

§24. Transport von religiösen Bildnissen, Statuen und Ähnlichem.

nox, als Möbelspediteur transportiert keine Kultobjekte, Statuen, religiöse Bücher, religiösen Zeichen, hierunter zählen auch Kreuze, Altare, Buddha-Statuen und ähnliches. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurück zu führen ist.

§25. Ersatzansprüche bei Mitwirken des Kunden.

Sollte eine Dritte Partei, der Kunde, als Auftraggeber oder seine Helfer den Umzug, beziehungsweise die Arbeiten im Allgemeinen unterstützt haben, sind jegliche Ersatzansprüche im Schadensfall erloschen. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf ein solches Mitwirken zurück zu führen ist.

§26. Mangelnde Beschaffenheit des Umzugsguts.

Fragile, verderbliche, oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet sind von Reklamationen ausgeschlossen. Sollte Umzugsgut, dieser Art, aufgrund seiner Beschaffenheit beschädigt sein, ist dies von Reklamationen ausgeschlossen. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine solche Beschaffenheit zurück zu führen ist. Dies gilt ebenso für Schränke, Kommoden und ähnliche Möbel, die bereits mehrfach demontiert und montiert wurden, oder aufgrund von anderen Faktoren eine Grundfragilität aufweisen.

§27. Fachliche Einschätzung.

Verladungen oder Entladungen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, wird grundsätzlich von den Mitarbeitern von nox nicht verrichtet. Schränke und größere Möbel werden von nox nur nach einer fachgerechten Demontage vorgenommen. Diese hat entweder der Kunden, als Auftraggeber im Vorfeld oder nox nach Buchung der Dienstleistung zu verrichten. Sollte der Kunde dennoch einen unsachgemäßen Transport, beispielsweise ohne Demontage wünschen, übernimmt nox für solche Transporte keinerlei Haftung. nox ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurück zu führen ist.

§28. Vom Kunden verpacktes Umzugsgut.

Für die Beförderung und Lagerung von verpacktem Gut in Behältern übernimmt nox keine Haftung. Gleiches gilt für Umzugsgut, welches nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. nox ist von der Haftung befreit, soweit die Beschädigung auf ein solches Mitwirken, beziehungsweise fehlendes Mitwirken zurück zu führen ist.

§29. Haftungsbefreiung – Geltungsbereich.

Jegliche Haftungsbefreiung, die in den AGBs von nox aufgelistet ist, gilt ebenso für alle Mitarbeiter von nox, sowie Handwerker und Subunternehmer, welche von nox beauftragt wurden.

§30. Haftung des Subunternehmers.

Beauftragte Unternehmen von nox haften in gleicher Weise, wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. Für Schäden, die nicht am Gut verursacht, beziehungsweise entstanden sind, wie z. B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt nox jegliche Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden, als Auftraggeber ab.

§31. Nachlässe und Rabatte.

nox hält sich das Recht vor jegliche Nachlässe unter Vorbehalt zu gewähren. Jeglicher Nachlass von nox kann somit ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden. Dies wird unter anderem getan, wenn trotz gewährtem Nachlass der gesamte Rechnungsbetrag nicht fristgerecht beglichen wird.

§32. 50,- Euro Cashback-Aktion.

nox gewährt eine 50,- Euro Cashback-Aktion. Hierbei werden dem Kunden, als Auftraggeber für eine erneute Buchung von nox für einen Transport, Montage, Malerarbeiten oder ähnliche Dienstleistungen 50,- Euro Rabatt gewährt. Sollten Sie eine erneute Buchung über 300,- Euro vorgenommen haben ist Ihr Cashback gültig und einsatzbereit. Für erfolgreiche Weiterempfehlungen erhält der Kunde, als Auftraggeber ebenfalls einen Cashback von 50,- Euro. Hierbei wird dem Kunden, nach nachweißlicher erfolgreicher Weiterempfehlung mit Vertragsabschluss über 300,- Euro der Cashback gewährt. Diesen Cashback kann der Kunde sich auf sein eigenes Bankkonto gutschreiben lassen. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Hinweis seitens nox auf den Cashback oder eine Cashback-Karte, welche nach einem Umzug übergeben wird.

Geschäftskunden sind ausdrücklich von der Aktion ausgenommen. Die Aktion wendet sich lediglich an Privathaushalte.

Bonitätsüberprüfung und Weitergabe der Daten an Dritte Unternehmen.

nox hält es sich als Spediteur vor die Daten des Kunden an das kooperierende Inkassobüro, sowie an die Creditreform e. V. im Speziellen zu übergeben. Dies kann im Zuge einer Bonitätsprüfung oder bei nicht eingehaltenen Zahlungskonditionen zur weiteren Einforderung des Schuldbetrags geschehen. nox, als Spediteur führt Bonitätsprüfungen sporadisch durch in einzelnen Fällen kann diese jedoch auch gesondert angefragt werden.

§34. Rechte und Schadensersatzsprüche.

Sollten die Rechte von nox, als Auftraggeber oder von einem Vertreter der nox beeinträchtigt werden, verpflichtet sich nox, als Auftraggeber hiergegen Ansprüche geltend zu machen. Sollte dem Spediteur - nox durch fahrlässiges, fehlerhaftes oder vorsätzliches Verhalten ein Schaden entstehen, werden Schadensersatzansprüche Geltens gemacht. Dies gilt ebenfalls für Falschaussagen und schadhafte Mundpropaganda.

§35. Leistungsnachweis von nox.

Der Leistungsnachweis dient dem Schutze des Kunden, sowie dem Schutze des Spediteurs. Dieser muss sowohl vom Kunden, als auch von nox unterschrieben werden. Sollte der Leistungsnachweis vom Kunden, als Auftraggeber nicht unterschrieben werden, verfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kunden.